RS Vwgh 1987/3/4 85/13/0022

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68;

Rechtssatz

Arbeiten, die ihrer Art nach grundsätzlich weder die Gewährung einer Schmutzzulage noch einer Erschwerniszulage iSd § 68 EStG 1972 rechtfertigen, rechtfertigen solche steuerbegünstigte Zulagen auch dann nicht, wenn sie vorübergehend, infolge äußerer, durch die betreffende Arbeit selbst in keiner Weise bedingte Einflüsse unter unangenehmeren Verhältnissen ausgeübt werden müssen als dies normalerweise im überwiegenden Ausmaß der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130022.X01

Im RIS seit

04.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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