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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68;Rechtssatz
Arbeiten, die ihrer Art nach grundsätzlich weder die Gewährung einer Schmutzzulage noch einer Erschwerniszulage iSd § 68 EStG 1972 rechtfertigen, rechtfertigen solche steuerbegünstigte Zulagen auch dann nicht, wenn sie vorübergehend, infolge äußerer, durch die betreffende Arbeit selbst in keiner Weise bedingte Einflüsse unter unangenehmeren Verhältnissen ausgeübt werden müssen als dies normalerweise im überwiegenden Ausmaß der Fall ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130022.X01Im RIS seit
04.03.1987