Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. April 1985 wurde die von der Bf. im Jahr 1984 zu entrichtende Einkommensteuer festgesetzt. Die Finanzlandesdirektion hat hiebei die von der Bf. geleistete Zinsertragsteuer auf die Einkommensteuer mit der
Begründung: nicht angerechnet, die Zinsertragsteuer sei - im Gegensatz zur Einkommensteuer - eine Objektsteuer, die vom Schuldner der Z... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG 1972 §46 Abs1 Z2F-VG 1948 §6
Rechtssatz: EStG 1972; BG BGBl. 587/1983 Abschnitt XIV (betreffend Zinsertragsteuer); geleistete Zinsertragsteuer gemäß §46 Abs1 Z2 EStG 1972 nicht auf Einkommensteuer angerechnet; Besteuerungsgegenstand der Zinsertragsteuer entspricht dem des §27 Abs1 Z4 EStG 1972; Kreis der Abgabepflichti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Bf. ist Geschäftsführer des R und R L-GesmbH (künftig kurz: GesmbH), an der er mit 90 vH beteiligt ist. Er ist Angestellter dieser Gesellschaft und bezieht als solcher von ihr ein Gehalt. Er ist weiters (einziger) Kommanditist der R und R L-GesmbH & CO KG (künftig kurz: KG); als Komplementär der KG tritt die erwähnte GesmbH auf. Im Zuge einer am 9. und 10. Jänner 1979 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, daß der Bf. seinem Ar... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5BAO §303 Abs1EStG §46 Abs1 Z2EStG §82 Abs1
Rechtssatz: EStG 1972; denkmögliche Annahme des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des §46 Abs1 Z2 für eine Anrechnung der nachgeforderten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer BAO; denkmögliche Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages gemäß §303 Abs1; daher kein Indiz für W... mehr lesen...