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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
EStG 1972; BG BGBl. 587/1983 Abschnitt XIV (betreffend Zinsertragsteuer); geleistete Zinsertragsteuer gemäß §46 Abs1 Z2 EStG 1972 nicht auf Einkommensteuer angerechnet; Besteuerungsgegenstand der Zinsertragsteuer entspricht dem des §27 Abs1 Z4 EStG 1972; Kreis der Abgabepflichtigen identisch; untergeordnete Verschiedenartigkeiten - wie der Bestimmungen über die Steuerbemessung und die Steuererhebung - nehmen der Regelung nicht die Gleichartigkeit; Nichtanrechnung führt zu gleichheitswidriger Doppelbesteuerung - Schwierigkeiten bei der Erhebung einer der Abgaben keine Rechtfertigung; Verletzung im Gleichheitsrecht durch Unterstellen eines verfassungswidrigen Gesetzesinhalts
Schlagworte
Einkommensteuer, Zinsertragsteuer, Doppelbesteuerung, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Auslegung verfassungskonformeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B371.1985Dokumentnummer
JFR_10139686_85B00371_01