1 Die mitbeteiligte Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist Masseverwalterin im Insolvenzverfahren des A. 2 Mit Bescheid vom 30. Oktober 2014 setzte das Finanzamt gegenüber der Mitbeteiligten Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1-6/2014 mit 150.000 EUR fest. Begründend führte das Finanzamt aus, die A Privatstiftung habe der Masse des A aus der Verwertung von der Privatstiftung gehörenden Liegenschaften 600.000 EUR zugewendet und davon keinen Kapitalertragsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs5 Z7
Rechtssatz: Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden. Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Ber... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs5 Z7 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/15/0021 E 10. Februar 2016 RS 2(hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Die in Abgeltung von gerichtlich durchsetzbaren Pflichtteilsergänzungsansprüchen (hier im Wege eines Vergleichs) erfolgende Einräumung von Nutzungsrechten an einem Gebäude stellt insoweit keine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Insolvenzordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1295EStG 1988 §27 Abs5 Z7IO §39
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht, dass von einer Zuwendung einer Privatstiftung dann nicht auszugehen ist, wenn und insoweit diese Zahlung im Wege eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruches, als Schadenersatzanspruch (vgl. etwa... mehr lesen...
Index: 23/01 Insolvenzordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs5 Z7IO §28IO §39
Rechtssatz: Die Höhe eines geschuldeten Wertersatzes orientiert sich an der Schmälerung des Befriedigungsfonds (vgl. etwa OGH 26.1.2017, 3 Ob 204/16w). Es ist der Zustand herzustellen, in dem sich die Masse befände, wäre die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden (vgl. RIS-Justiz RS0050372). Wer... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts - eine Privatstiftung, die von der Stifterin im Jahr 1995 nach dem Privatstiftungsgesetz errichtet wurde. Als Begünstigte der Stiftung wurden u.a. Institutionen zur Unterstützung von kranken, behinderten oder in Not geratenen Kindern bestimmt. Zudem war in Punkt 7 der Stiftungszusatzurkunde Folgendes festgelegt: "In dem außergewöhnlichen Fall, dass die Privatstiftung ihren Zweck nicht mehr erreichen ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2;EStG 1972 §27 Abs5;
Rechtssatz: Der Erwerb von Teilschuldverschreibungen im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung entspricht in seinem wirtschaftlichen Gehalt einem treuhändigen Erwerb. Daß kein formelles Treuhandverhältnis begründet wird, spielt im Rahmen der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu lösenden Frage der Zurechnung von Einkünften sow... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §107;EStG 1972 §27 Abs5;
Rechtssatz: Ebenso wie als Erwerber von Teilschuldverschreibungen iS des § 107 EStG 1972 nur derjenige in Betracht kam, auf dessen Rechnung die Teilschuldverschreibungen erworben wurden (Hinweis auf E 24.9.1974, 1080/74; 28.1.1980, 801/79; 14.10.1981, 81/13/0037; 16.12.1981, 2900/80; 16.3.1983, 81/13/0013; 25.9.1985, 84/13/0035;... mehr lesen...