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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1295Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht, dass von einer Zuwendung einer Privatstiftung dann nicht auszugehen ist, wenn und insoweit diese Zahlung im Wege eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruches, als Schadenersatzanspruch (vgl. etwa Jakom/Marschner EStG, 2018, § 27 Rz 288) oder als Bereicherungsanspruch gegenüber der Privatstiftung - auch gerichtlich - durchsetzbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150060.L03Im RIS seit
07.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.08.2019