RS Vwgh 2019/4/3 Ra 2018/15/0060

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Veröffentlicht am 03.04.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs5 Z7

Rechtssatz

Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden. Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus. Wenn und soweit eine Leistung zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgt, ist sie nicht als Zuwendung zu beurteilen (vgl. VwGH 10.2.2016, Ra 2014/15/0021, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150060.L01

Im RIS seit

07.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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