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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs5 Z7Rechtssatz
Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden. Sie setzen eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung und einen subjektiven Bereicherungswillen der Privatstiftung, der durch ihre Organe gebildet wird, voraus. Wenn und soweit eine Leistung zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche erfolgt, ist sie nicht als Zuwendung zu beurteilen (vgl. VwGH 10.2.2016, Ra 2014/15/0021, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018150060.L01Im RIS seit
07.08.2019Zuletzt aktualisiert am
07.08.2019