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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Rechtssatz
Der Erwerb von Teilschuldverschreibungen im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung entspricht in seinem wirtschaftlichen Gehalt einem treuhändigen Erwerb. Daß kein formelles Treuhandverhältnis begründet wird, spielt im Rahmen der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu lösenden Frage der Zurechnung von Einkünften sowie im Rahmen des von wirtschaftlichen Vorstellungen geprägten § 27 Abs 5 EStG 1972 keine Rolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140011.X03Im RIS seit
24.11.1987