Entscheidungen zu § 18 Abs. 5 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/22 93/13/0220

Die Mitbeteiligte, die in den Streitjahren das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatte, machte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1990 Beiträge zu einer Er- und Ablebensversicherung im jeweiligen Höchstausmaß (1986 bis 1988: S 21.000,--; 1989 und 1990: S 20.000,--) als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1972 bzw. EStG 1988 geltend. Die Sonderausgaben wurden vom Finanzamt berücksichtigt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1986... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1998

RS Vwgh 1998/4/22 93/13/0220

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §18 Abs4 Z1;EStG 1988 §18 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/13/0219 E 22. April 1998 93/13/0226 E 31. März 1998
Rechtssatz: Aus dem Gesetzestext muß sinnvollerweise abgeleitet werden, daß der allein vom Gesetzgeber geregelte Fall der "Nach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/15 94/14/0107

Die Beschwerdeführerin hat im Streitjahr Ausgaben für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück bestritten, das grundbücherlich ihrem Verlobten und Lebensgefährten zugeschrieben ist. Die baubehördliche Bewilligung war über deren Ansuchen dem Lebensgefährten und der Beschwerdeführerin erteilt worden. Die Beschwerdeführerin behauptete im Abgabenverfahren, zu Baubeginn sei zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten vereinbart worden, daß sie durch die Bauführung nach Maßgabe ihrer B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.11.1994

RS Vwgh 1994/11/15 94/14/0107

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;EStG 1988 §18 Abs5;
Rechtssatz: Ist der Wohnhausbau noch nicht abgeschlossen, so ist durch die Vereinbarung über den Miteigentumserwerbsgrund der in der Eigenheimerrichtung gelegene Ausgabenzweck hinlänglich objektiviert (Hinweis E 3.3.1987, 87/14/0012). Kommt es nach Fertigstellung des Wohnhausbaues nicht zum Erwerb des Miteigentums, s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.11.1994

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