1 Der Revisionswerber erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Zum 1. Jänner 2007 ist er von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 übergegangen, was zu einem - im Wesentlichen auf die Erfassung von Honorarforderungen zurückzuführenden - Übergangsgewinn von 19.123 € führte. Aus der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2007 ergibt sich ein Stand des Eigenkapitals von 147.214,17 €. Die Bilanz zum 31. Dezember 2007 weist ein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Bei der Festlegung des "Anstiegs" des Eigenkapitals in § 11a Abs. 1 EStG 1988 und aufgrund des Verweises in Abs. 3 auf Abs. 1 leg cit bei der Festlegung des "Sinkens" des Eigenkapitals stellt das Gesetz auf den Begriff der Entnahme iSd § 4 Abs. 1 EStG 1988 ab. European Cas... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §205 Abs3EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: In Bezug auf die Zahlung an das Finanzamt zur Tilgung von Einkommensteuerschulden wird die Entnahme in dem Zeitpunkt getätigt, in dem Geldmittel dem Betriebsvermögen entzogen werden. Es trifft zu, dass der Zeitpunkt der Entnahme Auswirkun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Für die Ermittlung des Eigenkapitalzuwachses macht es einen Unterschied, ob der Unternehmer die Einkommensteuer aus Mitteln des Betriebsvermögens oder solchen des Privatvermögens verwendet. Von welchem Konto die Einkommensteuer bezahlt wird, kann daher durchaus von Relevanz sein. ... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, fand eine u.a. die Einkommensteuer der Streitjahre 2008 und 2009 betreffende Außenprüfung statt. Im Bericht darüber vom 30. August 2012 hielt die Prüferin fest, der Revisionswerber habe im Jahr 2004 für einen nicht entnommenen Gewinn von EUR 26.000,-- und im Jahr 2005 für einen nicht entnommenen Gewinn von EUR 3.500,- - die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen. Sein Eigenkapital sei abe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §11a Abs1EStG 1988 §11a Abs3
Rechtssatz: Streitpunkt des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob ein Sinken des Eigenkapitals auch zur Nachversteuerung führt, wenn sich die Reduktion nur auf einen vorausgegangenen Anstieg bezieht, für den der Steuerpflichtige das ihm in § 11a Abs. 1 EStG 1988 eingeräumte Wahlrecht nicht ausgeübt hat. Das Gesetz setzt in §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §11a Abs3
Rechtssatz: Auf den im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Fall, dass das Sinken des Eigenkapitals den geförderten Zuwachs unberührt lässt, ist § 11a Abs. 3 EStG 1988 in der Fassung vor dem 2. AbgÄG 2014, BGBl. I Nr. 105, nicht zu beziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018130047.L01 ... mehr lesen...