Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Juni 1987 hatte der Beschwerdeführer die Liegenschaft in Wien, S-Allee, mit einem darauf befindlichen Miethaus geschenkt erhalten; weiters war er Miteigentümer der Liegenschaft in Wien, N-Gasse. Das zuständige Finanzamt stellte den auf den Beschwerdeführer entfallenden Anteil der von der Miteigentümergemeinschaft hinsichtlich der Liegenschaft in Wien, N-Gasse, erzielten Einkü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: § 114 Abs. 4 EStG 1988 berührt den zeitlichen Anwendungsbereich hinsichtlich der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 nicht, weil es sich bei der Nutzungsdauer nicht um die Bemessungsgrundlage handelt und hinsichtlich der Nutzungsdauer nach dem EStG 1972 ein Wahlrecht nicht bestanden hat (Hinweis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1. Februar 1988 als Wirtschaftstreuhänder tätig, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Er hat seinen Berufssitz in seinem, im Jahr 1973 gekauften, privaten Wohnhaus (idF Haus). Der betrieblich genutzte Anteil am Haus beträgt 18 %. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 brachte der Beschwerdeführer für den betrieblich genutzten Anteil am Haus eine kalkulatorische Miete als Betriebsausgabe zum Ansatz. Das Finanzamt teilte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6 Z5;EStG 1972 §7;EStG 1988 §113 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Zufolge der Übergangsbestimmung des § 113 Abs 1 EStG 1988, die auch für die Bewertung von Einlagen gilt (Hinweis ErläutRV 621 BlgNR, 17.GP) ist für die Bewertung einer Nutzungseinlage (hier: das Haus wurde bereits am Schluß des letzten vor dem 1.1.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr aus der Vermietung (eines Teiles) ihres Wohn- und Geschäftshauses Einkünfte im Sinne des § 28 EStG 1988, deren Höhe im Beschwerdefall insoweit strittig ist, als die Beschwerdeführerin den im angefochtenen Bescheid auf die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) angewendeten AfA-Satz von 1,5 % nicht für ausreichend erachtet. Unbestritten ist, daß das in den Jahren 1957 bis 1958 errichtete Mietobjekt an der starken Verkehr aufw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat im Instanzenzug im Zusammenhang mit der Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO für 1989 die Absetzung für Abnutzung des der Vermietung dienenden Gebäudes nicht erklärungsgemäß mit 2 %, sondern mangels Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer gemäß der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 mit 1,5 % der Bemessungsgrundlage angenommen. Die Beschwerdeführer haben im Verwaltungsverfahren die Aufforderung, den Nachweis einer kürzeren Nutzungs... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdaue... mehr lesen...