RS Vwgh 2002/9/25 97/13/0098

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §114 Abs4;
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;

Rechtssatz

§ 114 Abs. 4 EStG 1988 berührt den zeitlichen Anwendungsbereich hinsichtlich der Regel des § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 nicht, weil es sich bei der Nutzungsdauer nicht um die Bemessungsgrundlage handelt und hinsichtlich der Nutzungsdauer nach dem EStG 1972 ein Wahlrecht nicht bestanden hat (Hinweis E 26.11.1991, 91/14/0169).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130098.X02

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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