Mit einem ersten Teilbescheid der Tiroler Landesregierung vom 16. April 1999 wurde dem Beschwerdeführer die nicht übertragbare Bewilligung zur im Umherziehen betriebenen Veranstaltung des Glasirrgartens "Drachenpalast", der Simulationsanlage "Adventure Trip" sowie eines Kraftmessers erteilt. Bezüglich des Kranspieles "Good-Luck" wurde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. April 1999 mitgeteilt, dass eine Erteilung der Bewilligung nicht möglich scheine, da es sich nach der vom Bes... mehr lesen...
Index: L70707 Theater Veranstaltung TirolL70717 Spielapparate Tirol34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §4 Abs3;VeranstaltungsG Tir 1982 §25 Abs2;
Rechtssatz: Während § 4 Abs 3 GSpG 1989 von Schaustellergeschäften und diesen ähnlichen Spielen spricht, lautet die Formulierung im Tir VeranstaltungsG traditionelle Schaustellergeschäfte oder diesen ähnliche Spiele. Dem Wort traditionell kommt keine zusätzliche Bedeutung zu, we... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Salzburg vom 7. Oktober 1987 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1987 um 14.30 Uhr in S, als (geschäftsführendes) Vorstandsmitglied und somit als das gemäß § 9 zur Vertretung nach außen berufene Organ der T-AG zu verantworten, daß Ausspielungen mittels 21 Glücksspielautomaten betrieben worden seien, wobei der Einsatz bis zu S 40.-- und der Gewinn bis zu S 20.000,-- pro Spiel, im Falle eines "Jackpots" auch darüber, bet... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z4;B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1973 §370;GewO 1973 §375 Abs1;GSpG 1962 §4 Abs2;GSpG 1962 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelungen über die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung des gewerberechtlichen Geschäftsführers im § 370 GewO 1973 beziehen sich nach herrschender Lehre und Judikatur nur auf die Einhaltung von Verpflicht... mehr lesen...