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L70707 Theater Veranstaltung TirolNorm
GSpG 1989 §4 Abs3;Rechtssatz
Während § 4 Abs 3 GSpG 1989 von Schaustellergeschäften und diesen ähnlichen Spielen spricht, lautet die Formulierung im Tir VeranstaltungsG traditionelle Schaustellergeschäfte oder diesen ähnliche Spiele. Dem Wort traditionell kommt keine zusätzliche Bedeutung zu, weil auch der Bundesgesetzgeber traditionelle Spiele im Auge hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999050190.X02Im RIS seit
21.02.2002