Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesfinanzgericht, §4 Abs2 Grunderwerbsteuergesetz 1987 idF BGBl I 163/2015, in eventu das Wort "Erbanfall" in §4 Abs2 Z2 Grunderwerbsteuergesetz 1987 idF BGBl I 163/2015 als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtenen Bestimmungen sind hervorgehoben): 1. §4 Bundesgesetz vom 2. Juli 1987 betreffend di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesfinanzgericht, §4 Abs2 Z1 lita und Z2 lita GrEStG 1987 idF BGBl I 36/2014, in eventu §4 Abs2 Z2 lita GrEStG 1987 idF BGBl I 36/2014 als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtenen Bestimmungen sind hervorgehoben): 1. §4 Bundesgesetz vom 2. Juli 1987 betreffend die Erhebung einer Grunderwerbsteuer ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2GrEStG 1987 §4 Abs2, §6ABGB §184, §364cGerichtsgebührenG (GGG 1984) §26aBewG 1955 §52VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Heranziehung des Einheitswerts als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der beim Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken von Todes wegen; Sachlichkeit der Begünstigung der Über... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2GrEStG 1987 §4 Abs2, §6, §7BewG 1955 §52VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Heranziehung des Einheitswerts als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken von Todes wegen; Sachlichkeit der Entlastung der Übertragung land- und forstwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 14. Jänner 1988 wurde dem Bf. Grunderwerbsteuer vorgeschrieben, weil er einen zum Zweck der Errichtung einer Eigentumswohnung durch ein gemeinnütziges Bauunternehmen erworbenen Liegenschaftsanteil, dessen Erwerb zunächst gemäß §4 Abs1 Z3 litb GrEStG 1955 steuerfrei belassen wurde, weiterveräußert und damit den begünstigten Zweck vor A... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art130 Abs2B-VG Art140 Abs7 dritter SatzB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1GrEStG 1955 §4 Abs2GrEStG 1955 §12 Abs2BAO §20
Leitsatz: GrEStG 1955; keine Bedenken gegen §4 Abs2 und §12 Abs2; starreFrist von acht Jahren für das Wiederaufleben der Steuerpflicht alsAbgrenzung zu Fällen gerechtfertigter Begün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 14. Juni 1973 von einem gemeinnützigen Wohnbauträger den Anspruch auf Übereignung der Eigentumswohnung G. Straße 349/23 in Mautern. Dieser Erwerbsvorgang wurde dem Finanzamt unter Inanspruchnahme von Grunderwerbsteuerbefreiung angezeigt und von diesem vorerst nach §4 Abs1 Z3 litb GrEStG steuerfrei belassen. In der Folge trat die Beschwerdeführerin - noch vor der Einverleibung des Eigentumsrechtes im Gr... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litbGrEStG 1955 §4 Abs2WohnungseigentumsG 1975 §9
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz 1955; keine Bedenken gegen §4; Übertragung eines Grundstücksanteiles an den Ehegatten; keine gleichheitswidrige und keine denkunmögliche Gesetzesanwendung Entscheidungstexte B ... mehr lesen...