Aus dem Inhalt der Beschwerdeschrift ergibt sich im Zusammenhalt mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Die S BAUTRÄGER Gesellschaft mbH hatte am 5. August 1982 im Wege des Zuschlags eine im Verfahren E uu/81 des BG Bregenz zwangsversteigerte Liegenschaft um ein Meistbot von S 1,200.000,-- erworben, wobei dieser Erwerb der Rettung mehrerer Hypotheken der genannten Ersteherin diente. Grunderwerbsteuer wurde daher für diesen Erwerb gemäß... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11 Abs1 Z4;GrEStG 1955 §12 Abs1;
Rechtssatz: Unter "Wert des Grundstücks" iSd § 11 Abs 1 Z 4 GrEStG 1955 ist zufolge der allgemeinen Regelung des § 12 Abs 1 GrEStG 1955 immer nur der Einheitswert zu verstehen (Hinweis E 28.11.1979, 2826/78; E 2.3.1964, 510/63, VwSlg 3035 F/1964; E 18.12.1963, 1864/62 und 30/63; E 30.5.1961, 2277/60 VwSlg 2451 F/1961). ... mehr lesen...
Mit Sacheinlagevertrag vom 13. Oktober 1989 wurde die protokollierte Kommanditgesellschaft E OHG (richtig: das von dieser betriebene Unternehmen) als Sacheinlage mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtsache auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1. August 1989 unter Ausnützung der Begünstigungbestimmungen des Art. III Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) gegen Gewährung von Aktien im Nennbetrag von S 5 Millionen in die neu gegründete E AG eingebracht. Mit dem im Instanzenzug... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern53 Wirtschaftsförderung
Norm: GrEStG 1987 §12 Abs1;StruktVG 1969 §10;StruktVG 1969 §2;
Rechtssatz: Die Regelung der § 12 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 über die Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen des StruktVG ist lex specialis gegenüber der Bestimmung des StruktVG über die Grunderwerbsteuerbefreiungen (Hinweis B VfGH 15.6.1992, B 220/91). European Case... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 11. September 1989, Zl. 88/15/0155, verwiesen. In den Entscheidungsgründen jenes Erkenntnisses führte der Gerichtshof (zusammengefaßt) aus, daß die (gemäß § 2 Satz 2 StruktVG von der Grunderwerbsteuer befreite) Abtretung aller in ihrer Hand vereinigten Geschäftsanteile an der M.-GmbH, zu deren Vermögen auch Liegenschaften, Bauwerke und Baurechte gehören, durch die Ö-Aktiengesellschaft an die Beschwerdeführerin der ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2 Z3;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z3;GrEStG 1987 §6 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150080.X06 Im RIS seit 16.09.1991 Zuletzt aktualisiert am 03.09... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere aus dem mit der Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 vorgelegten Notariatsakt vom 7. April 1987, ergibt sich folgender wesentlicher und unbestrittener Sachverhalt: Die Pensionistin Maria H war Alleineigentümerin der aus mehreren Grundstücken bestehenden verpachteten (in der Folge als Grundstück I bezeichneten) Liegenschaft EZ 23 des Grundbuches der KG XY mit einem Verkehrswert von S 452.984,--. Auf Grund des dieses Grundstück I... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist eine Schenkung dann nicht von der Besteuerung nach dem GrEStG 1955 ausgenommen, wenn der unter Anwendung steuerrechtlicher Vorschr ermittelte Wert der Auflage höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschr ermittelte Wert der Liegenschaft, wobei als Wert der Liegenschaft iSd Bes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Eine Schenkung ist dann nicht von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenommen, wenn der unter Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften ermittelte Wert der Auflage höher ist als der ebenfalls nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Wert der Liegenschaft; wobei als Wert der Liegenschaft im Sinne der Bestimmun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0134 E 31. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der "Wert des Grundstückes" gemäß § 3 Z 2 GrEStG ist gemäß § 12 Abs 1 GrEStG dessen Einheitswert (Hinweis E 15.2.1960, 478/56, VwSlg 2172 F/1960, E 19.2.1970, 1144/68, sowie auf Dorazil-Schwärzler, GrEStG, S 140). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §12 Abs3;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Eine Stichtagsbewertung nach § 12 Abs 3 GrEStG 1955 soll dann nicht in Betracht kommen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse, die für die (damals zutreffende) Feststellung des Einheitswertes maßgebend waren, auch zu der Zeit noch fortbestehen, zu der das Grundstücksgeschäft abgeschlossen w... mehr lesen...