Mit Kaufvertrag vom 9. März 2000 schlossen die Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in München, als Käuferin und die G GmbH als Verkäuferin folgenden Kaufvertrag ab: "§ 1 Allgemeines Die G GmbH ist hinsichtlich 750/37640 Miteigentumsanteilen, verbunden mit dem Wohnungseigentum an W 5 Haus 4, Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ... . Beim Erwerb dieses Miteigentumsanteiles hat die Firma G GmbH alle damit verbundenen, insbesondere auch auße... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien schlossen mit Sebastian K. am 21. Juli/3. August 2000 folgenden Kaufvertrag ab. § 1 Grundbuchstand Herr Sebastian K ... ist zu 121/302tel Anteilen Miteigentümer an der Liegenschaft in ... Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Eigentumswohnung Top W 1 und G 1 verbunden. § 2 Kauf Mit diesem Vertrage verkauft und übereignet Herr Sebastian K ... (im folgenden kurz Verkäufer genannt), die angeführten 121/302 idee... mehr lesen...
Die in Deutschland wohnhafte Beschwerdeführerin schloss als Käuferin mit der W Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Linz als Verkäuferin folgenden Kaufvertrag vom 29. Dezember 1999/1. Februar 2000 ab: "§ 1 Grundbuchsstand Die W Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist unter anderem Eigentümerin von 540/4870 ideellen Anteilen an der Liegenschaft in ... verbunden mit dem Wohnungseigentum an W 1. ... § 2 Kauf Mit diesem Vertrag verkauft und übereig... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs4;GrEStG 1987 §1 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/16/0477 E 20. Februar 2003 RS 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 1 Abs. 4 GrEStG setzt auch voraus, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (Hinweis E 27.5.1999, 98/16/0304 - 0307). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung des § 1 Abs. 4 GrEStG setzt auch voraus, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (Hinweis E 27.5.1999, 98/16/0304 - 0307). Im RIS seit 05.05.2003 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §1 Abs4;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0520
Rechtssatz: Da der Treuhänder grundbücherliches Eigentum erwerben soll, ist das Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, e... mehr lesen...
Die "in Gründung befindliche Lackner-Zötsch Invest Ges.m.b.H." schloss am 4. Oktober 1995 mit dem nunmehrigen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers einen Treuhandvertrag ab, wonach letzterer als Treuhänder für die in Gründung befindliche GmbH (Treugeberin) die Liegenschaft in Leoben, Hauptplatz 21 von der K-OHG erworben habe und derzeit außerbücherlicher Eigentümer dieser Liegenschaft sei. Nach dieser Vereinbarung sollte der Treuhänder die Liegenschaft auf Rechnung der Treugeberin inn... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0378
Rechtssatz: Der Treugeber erwirbt mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück i... mehr lesen...
Am 19. September 1996 errichteten die vier Beschwerdeführer und die Höller-EisengroßhandelsgmbH & Co KG unter dem Titel "Gemeinsame Urkunde" eine Vereinbarung, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Abschnitt A: TEILUNGSVERTRAG Einleitung: Die Höller-Eisen Großhandelsgesellschaft m.b.H. & Co KG ist Alleineigentümerin des auf den Grundstücken 10/3, 10/4, vorgetragen bei Einlagezahl 80, Grundbuch 42136 Mossham, errichteten Bauwerks auf fremdem Grund mit der Gru... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0305
98/16/0306
98/16/0307
Rechtssatz: Die Anwendung des § 1 Abs 4 GrEStG 1987 setzt voraus, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (Hinweis Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, GrEStG 198... mehr lesen...
In der außerordentlichen Generalversammlung der G-GmbH (Gesellschafter: Beschwerdeführerin und CALFINA Beteiligungsgesellschaft m.b.H.) wurden am 30. Juni 1987 folgende Beschlüsse gefaßt: "Zu Punkt 1.) der Tagesordnung: Das Stammkapital der Gesellschaft wird um S 2,784.000,-- ... durch Rückzahlung der gesamten Stammeinlage an die Gesellschafterin Firma "CALFINA"-Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Wien herabgesetzt, wozu die Beschwerdeführerin ihre ausdrückliche Zus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3;GrEStG 1955 §1 Abs4;
Rechtssatz: § 1 Abs 4 GrEStG 1955 enthält keine Begünstigung eines Erwerbsvorganges nach § 1 Abs 3 GrEStG 1955. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160052.X06 Im RIS seit 26.11.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 387;
Rechtssatz: Der Bemessung der GrESt von der Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht durch den Treuhänder gegenüber dem Treugeber ist auf die GrESt für den früheren Erwerbsvorgang (Kaufvertrag, in dem sich der Käufer und spätere Treuhänder gegenüber dem V... mehr lesen...