RS VwGH Erkenntnis 2003/02/20 2001/16/0477

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Veröffentlicht am 20.02.2003
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Rechtssatz

Die Anwendung des § 1 Abs. 4 GrEStG setzt auch voraus, dass die einzelnen Erwerbsvorgänge zwischen den gleichen Vertragspartnern stattfinden (Hinweis E 27.5.1999, 98/16/0304 - 0307).

Im RIS seit
05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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