Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma C Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Salzburg. Am 3. Mai 1991 stellte das Arbeitsamt Gmunden den Antrag auf Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren gegen die Ges.m.b.H., weil diese mehrere ausländische Dienstnehmer ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Bewilligungen beschäftigt habe. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden trat am 18. Juli 1991 das Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §27 Abs1;VStG §29a;VStG §51 Abs1;VStG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die zur Erledigung der Berufung fehlende Zuständigkeit des UVS kann nicht rückwirkend dadurch geschaffen werden, daß dieser in den
Spruch: seines Bescheides den berichtigten Tatort (Unternehmenssitz) in einem anderen Bundesland einfügt. Da die Zuständigkeit der UVS in § 51 Abs 1 VStG unabhängig davon no... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19a;VStG §66 Abs4;
Rechtssatz: Ergibt sich aus
Spruch: und der
Begründung: des Berufungsbescheides kein gegenteiliger Anhaltspunkt und wird insb. nicht ausgesagt, dass der entsprechende Satz zu entfallen hätte, so ist davon auszugehen, dass die Berufungsbehörde auch diesen Teil des Erstbescheides übernommen hat (hier: Vorhaftanrechnung). Auf die diesbezügliche Auslegung ... mehr lesen...