Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Verwaltungsgericht Wien "1. in §23 Abs8 Wiener Wettengesetz in seiner unverändert geltenden Stammfassung LGBl Nr 26/2016 die Wortfolge 'oder die Beschlagnahme nach Abs2' als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu 2. in §23 Abs8 Wiener Wettengesetz in seiner unverändert geltenden Stammfassung LGBl Nr 26/2016 die Wortfolgen 'der Wettunternehmerin oder dem Wettunternehmer d... mehr lesen...
Index: L7030 Buchmacher, Totalisateur, Wetten34/01 Monopole
Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 Z1 litaStGG Art2StGG Art5EMRK 1. ZP Art1Wr WettenG §23 Abs8, §24GlücksspielG §50VStG §64VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Wr WettenG betreffend die Vorschreibung von Beschlagnahmungskosten der Behörde an den Wettunternehmer im Falle von dessen unrechtmäßiger Tätigkeit; erforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (im folgenden: UVS) sind Berufungen gegen Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach und der Bezirkshauptmannschaft Melk anhängig, mit denen über die Berufungswerber jeweils eine Geldstrafe verhängt wurde; die Berufungswerber wurden mit diesen Bescheiden auch ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §62 Abs1VStG §64VStG §65Eurogesetz BGBl I 72/2000
Leitsatz: Keine Gleichheitsbedenken gegen die Regelung über die Tragung der
Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens im Hinblick auf die Ausnahme
von der Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags im
Falle der auch... mehr lesen...