Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde unter Punkt 2) der Antrag vom 2.4.1993 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 Abs 1 AVG abgewiesen und unter Punkt 3) der Einspruch vom 2.4.1993 gegen die gegenständliche Strafverfügung gemäß § 49 Abs 1 VStG als verspätet zurückgewiesen. Die Berufungswerberin (im folgenden: BW) brachte folgendes vor: "Mit dem angefochtenen Bescheid weist die Behörde erster Instanz den Antrag auf Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens ab,... mehr lesen...
Beachte Bestätigt von VwGH Zl 94/18/0185 vom 8.2.1996 Rechtssatz: Daß sich die BW nicht um eine rechtzeitige sbersetzung gekümmert hat, ist zumindest als minderer Grad des Versehens iS einer auffallenden Sorglosigkeit zu werten, da von der BW, welche zum Zeitpunkt der sbernahme der Strafverfügung beinahe 18 Jahre alt war, jedenfalls erwartet werden konnte, daß sie eine sbersetzung anfertigen läßt. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die Behörde, in jedem Falle dem gesetzli... mehr lesen...