Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs 1 VStG) der M-gmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 23.4.1996, in Wien, M-Straße, den Gewerbebetrieb (Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar) insoferne nicht mit einer den Vorschriften der Gewerbeordnung 1994 entsprechenden äußeren Geschäftsbezeichnung versehen gehabt habe, als... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Antrag auf Wiedereröffnung des Beweisverfahrens hinsichtlich der Frage, ob die Berufungswerberin die Zurücklegung ihrer Geschäftsführerbefugnis allen Gesellschaftern der gegenständlichen GmbH gegenüber zum Tatzeitpunkt in rechtsgültiger Weise bereits erklärt hatte, war schon deshalb nicht stattzugeben, da die Berufungswerberin auch in ihrer (mit diesem Antrag vorgelegten) eidesstättigen Erklärung eine Rücktrittserklärung gegenüber dem zweiten Geschäftsführer dieser GmbH nic... mehr lesen...
Beachte VwSen-260022 v. 6.7.1992; VwSen-102629 v. 10.3.1995 Rechtssatz: Beim gegenständlichen Deliktstypus handelt es sich um ein sogenanntes Dauerdelikt, bei dem nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch dessen Aufrechterhaltung pönalisiert ist (VwGH 8.4.1987, 87/01/0007, vgl. VwSlg 3156/A/1953). Es ist daher grundsätzlich verfehlt, dieses Delikt bloß auf einen Zeitpunkt (28.10.1994, 11.30 Uhr) anzulasten. Hiedurch kann einerseits nicht der mit der Dau... mehr lesen...
Rechtssatz: Macht der erhebende Beamte mit dem Dienstfahrzeug über mehrere 100 Meter (zirka ein Kilometer) in gleichbleibendem Abstand von zirka 100 Meter zum Fahrzeug des Beschuldigten, in Einhaltung einer Geschwindigkeit von 90 km/h eine Nachfahrt auf einer Strecke, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h angeordnet ist, so macht dies für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h vollen Beweis, weil neben der Radarmessung die Nachfahrt das verläßlichste Mittel der Geschwindig... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 19.6.1986, 85/04/0106; VwGH vom 20.04.1972, 1943/71; VwGH vom 11.5.1983, 82/03/0216; VwSlg 10638 A/1982; VwSen-220013 vom 9.8.1991; VwSen-220007 vom 28.8.1991; VwSen-200000 vom 29.08.1991 Rechtssatz: Schutzzweck des AIDS-Gesetzes ist die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus LAV/HTLV III. Unzucht i.S.d. AIDS-Gesetzes bedeutet tatsächliche gewerbsmäßige Ausübung des Geschlechtsverkehrs. Aussage eines Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren auc... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Strafverfahren muß es mit hinreichender Sicherheit als erwiesen angenommen werden können, daß eine Person zur Tatzeit Lenker des Kraftfahrzeuges war und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verletzt hat. Bei der Feststellung, wer ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, handelt es sich um einen Akt der Beweiswürdigung im Sinne des § 45 Abs 2 AVG. Die Behörde hat sohin unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurtei... mehr lesen...