Entscheidungsgründe: 1.1. Beim VfGH ist zu A6/86 eine auf Art137 B-VG gestützte Klage anhängig, in welcher vorgebracht wird, daß dem Kläger mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. April 1986, Z Cst 3205/FD/86, zur Last gelegt worden sei, eine Verwaltungsübertretung nach §36 lite KFG 1967 begangen zu haben, weshalb gegen ihn in Anwendung des §47 VStG 1950 eine Geldstrafe verhängt worden sei. Da die dem Kläger zugestellte Bescheidausfertigung weder die le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art137 B-VG gestützten Klage wird vorgebracht, daß dem Kläger mit Strafverfügung vom 16. April 1986, Z Cst 3205/FD/86, zur Last gelegt worden sei, er habe am 2. April 1986 um 7.40 Uhr in Wien ... das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W ... verwendet, ohne daß eine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette angebracht gewesen sei. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach §36 lite KFG 1967 begangen, weshalb gemäß §134 KF... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art20 Abs1B-VG Art23 Abs2B-VG Art129 fB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144Verordnung der BPD Wien vom 12.1.1984, mit der einzelne Tatbestände von Verwaltungsübertretungen bestimmt und die jeweils zu verhängenden Strafen im vorhinein festgesetzt werden. ZP 1886/18 / a/83AVG §18 Abs4 letzter SatzVStG §47 Abs2 zwe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137AVG 1950 §18 Abs4 letzter SatzVStG 1950 §47 Abs2 erster Satz
Leitsatz: Klage gegen den Bund auf Rückzahlung einer mit
"Computerstrafverfügung" verhängten und bereits bezahlten
Geldstrafe mangels Vorliegens eines ordnungsgemäßen Bescheides;
"Computerstrafverfügungen" sind auch dann rechtswirksam, wenn
weder die Ausfertigung noch die U... mehr lesen...