Rechtssatz: Ladungsbescheide sind im Verwaltungsstrafverfahren bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern anfechtbar, da die im Verwaltungsstrafverfahren zur Anwendung kommende Bestimmung des § 19 Abs 4 AVG eine dem § 54c VStG vergleichbare Bestimmung enthält. Aus dem Gesetz ergibt sich die Berechtigung der Behörde, Personen, die in ihrem Amtsbereich ihren Wohnsitz haben, vorzuladen. Somit wird der Partei eines Verwaltungsstrafverfahrens die Möglichkeit eingeräumt, Akteneinsich... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 18.10.1985, 85/18/0054 und v. 23.10.1986, 86/02/0078; VfGH v. 1.10.1991, B 976/90; VwSen-240023 v. 25.2.1992 Rechtssatz: Durchführung des Strafverfahrens durch die Erstbehörde ohne Anhörung des Beschuldigten bedeutet nicht, daß die Erstbehörde eine zwar verspätet, aber noch vor Erlassung des Straferkenntnisses einlangende schriftliche Stellungsnahme nicht noch zu berücksichtigen hätte (keine Präklusion im Strafverfahren), sondern bloße Risikoverlagerung au... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 18.10.1985, 85/18/0054 und v. 23.10.1986, 86/02/0078; VfGH v. 1.10.1991, B 976/90; VwSen-240023 v. 25.2.1992 Rechtssatz: Durchführung des Strafverfahrens durch die Erstbehörde ohne Anhörung des Beschuldigten bedeutet nicht, daß die Erstbehörde eine zwar verspätet, aber noch vor Erlassung des Straferkenntnisses einlangende schriftliche Stellungsnahme nicht noch zu berücksichtigen hätte (keine Präklusion im Strafverfahren), sondern bloße Risikoverlagerung au... mehr lesen...