Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde der Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Des weiteren muss aus der
Begründung: hervorgehen, auf welche Beweismittel die F... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH muss die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde der Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einem bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Des weiteren muss aus der
Begründung: hervorgehen, auf Grund welcher Beweismittel die Feststellunge... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschlagnahme beseitigt lediglich die Verfügungsmöglichkeit des Eigentümers, nicht jedoch das Eigentumsrecht als solches. mehr lesen...