Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.06.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: VStG §35 Z3SPG §82
Rechtssatz: Auch die Festnahmeermächtigung des Verharrens in der Fortsetzung in der strafbaren Handlung (§ 35 Z 3 VStG) scheidet im gegenständlichen Fall aus. Eine vorhergehende Abmahnung ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Festnahme (Fister, ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.06.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §35 Z1
Rechtssatz: So wäre gemäß § 35 Z 1 VStG die Identität des Beschwerdeführers – auch wenn dieser sich nicht ausweist – auch sonst sofort feststellbar gewesen. Die DA-Bar befand sich auf dem Grundstück unmittelbar neben der EA des Beschwerdeführers. Auf der Fassade dieser EA war weithin leserlich ein H... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Peter Nußbaumer über die Beschwerde des Herrn G. A., C. B., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. D. E., B., gegen eine von der Landespolizeidirektion Salzburg am xxx um ca 03:00 Uhr erfolgte Festnahme und anschließende Anhaltung in Polizeigewahrsam bis 04:20 Uhr zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG wird der Beschwerde teilweise Folge gegeben und die am xxx, um ca 03.00 Uhr ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Ing.Mag. Dionysius Viehhauser über die Beschwerden des Mag. Johannes A., der Mag. Marlies B., des Dipl.Ing.(FH) Florian C. und der Mag. Ines D. gegen deren Festnahme und Anhaltung am 25.07.2014, das jeweilige Erstellen eines Lichtbildes von den Beschwerdeführern und das Anlegen von Handfesseln im Rahmen dieser Amtshandlung durch Organe der Landespolizeidirektion Salzburg zu Recht e r k a n n ... mehr lesen...