Begründung: Sachverhalt: Am 16.10.1992 inspizierten Beamte des Landesarbeitsamts Wien ein Grundstück der Bf., auf dem diese ein Haus errichten ließ. Dabei trafen die Beamten vier Arbeiter tschechischer Staatsbürgerschaft an, die mit Isolierungsarbeiten beschäftigt waren und keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) vorweisen konnten. Der Magistrat der Stadt Wien leitete daraufhin am 21.10.1992 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Bf. nach dem AuslBG ein. M... mehr lesen...
Norm: MRK Art13 IV1VStG §31 Abs3VStG §51 Abs7
Rechtssatz: Art 13 MRK wird verletzt, wenn einem Beschwerdeführer im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren vor dem UVS keine Beschwerde gegen eine überlange Verfahrensdauer zur Verfügung steht. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtshofes, die Vereinbarkeit der im VStG vorgesehenen Verjährungsfristen mit der MRK in abstracto zu prüfen. Jancikova gegen Österreich. Entscheidungstext... mehr lesen...
Die betreibende Partei Republik Österreich stellte mit dem am 12. 11. 1981 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag, ihr auf Grund des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. 4. 1979, Pst. 16403- Ls/78, und des Berufungsbescheides des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 5. 1981 die Forderungsexekution zur Hereinbringung eines Betrages von (restlich) 6350 S zu bewilligen. Straferkenntnis und Berufungsbescheid t... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEVStG §31 Abs3
Rechtssatz: Es obliegt der Verwaltungsbehörde, darüber zu entscheiden, ob Vollstreckungsverjährung eingetreten und ob die Vollstreckbarkeitsbestätigung deshalb aufzuheben ist. Bei Bewilligung der Exekution ist daher auf den möglichen Eintritt der Vollstreckungsverjährung nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VStG §31 Abs3
Rechtssatz: § 31 Abs 3 VStG normiert eine absolute, sowohl der Fällung eines Straferkenntnisses als auch der Vollstreckung einer bereits verhängten Strafe entgegenstehende Verjährung, die grundsätzlich mit dem Zeitpunkt einsetzt, an dem die strafbare Tätigkeit abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat, und die mit dem Ablauf von drei Jahren vollendet ist. Die Bedachtnahme auf die Strafbarkeitsverjä... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 FEO §44 B2VStG §31 Abs3VVG §3
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer von der Verwaltungsbehörde eingeleiteten gerichtlichen Exekution ist gerechtfertigt, wenn den vom Verpflichteten bei der Verwaltungsbehörde gegen den Anspruch erhobenen Einwendungen nicht von vornherein jede Erfolgsaussicht mangelt. Entscheidungstexte 2 Ob 27/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 2 ... mehr lesen...