Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18. 9. 2007 wurde der Antrag der am 10. 8. 1985 geborenen Klägerin auf Gewährung von Pflegegeld abgewiesen. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Gewährung des Pflegegelds der Stufe 2 in gesetzlicher Höhe ab 14. 3. 2007. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens im Wesentlichen mit der
Begründung: , bei der Klägerin liege nur ein durchschnittlicher Pflegebedarf von 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 9. 1997 geborene Klägerin, eine deutsche Staatsangehörige, ist schwer körperbehindert. Sie wohnt gemeinsam mit ihren Eltern, die ebenfalls deutsche Staatsangehörige sind, in einer an der Grenze zu Österreich gelegenen Gemeinde in Deutschland. Die Mutter der Klägerin unterlag bis zum Ende ihres dreijährigen Erziehungsurlaubs am 21. 9. 2000 der deutschen Pflegeversicherung und bezog für ihre behinderte Tochter Pflegegeld von der Deutschen Angestellten-... mehr lesen...
Norm: BPGG §7Sbg PGG §6
Rechtssatz: Ansprüche auf deutsches Pflegegeld aus einer freiwilligen Krankenversicherung (Pflegeversicherung) sind auf den Anspruch auf österreichisches Pflegegeld ohne Abzug der für die freiwillige Krankenversicherung geleisteten Versicherungsbeiträge anzurechnen. Entscheidungstexte 10 ObS 121/08d Entscheidungstext OGH 04.11.2008 10 ObS 121/08d ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 4. 1974 bis 31. 3. 1999 Begünstigter der seit 1941 als Wohlfahrtseinrichtung aufgrund einer Betriebsvereinbarung bestehenden beklagten Partei. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass die nach den Richtlinien der beklagten Partei vorgesehenen Leistungen über Ansuchen und ohne jeglichen Rechtsanspruch gewährt werden. Der Gesellschaftsvertrag der beklagten Partei sah - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen - vor, dass Pensionsz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI Dr. Othmar T*****, vertreten durch Dr. Robert A. Kronegger, Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. Juli 1996 geborene Kläger bezieht seit 1. November 1997 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 17. 2. 1998 Pflegegeld der Stufe 1 (unter Anrechnung des halben Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder von S 825 monatlich) in Höhe von S 1.175 monatlich. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 2. 5. 2000 wurde sein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: abgelehnt, dass der Pflegebedarf dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Der Revisionswerber mis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Landes Salzburg vom 16. 3. 1998 wurde der mj. Klägerin an Stelle des bisherigen Pflegegeldes der Stufe 2 ab 1. 9. 1996 ein solches der Stufe 3 von S 5.690,-- monatlich gewährt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 4 FamLAG 1967 im Ausmaß vlon 50 %, das sind S 825,-- auf das Pflegegeld angerechnet wird. Mit Bescheid des Landes Salzburg vom 16. 3. 1998 wurde der mj. Klägerin an Stelle d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7. 1992 ein Pflegegeld nach dem Wiener Behindertengesetz von S 2.149,- Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach Paragraph 8, Absatz 4, FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7... mehr lesen...
Norm: BPGG §7BPGG §9 Abs2WPGG §6WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Anrechnung nach § 7 BPGG (§ 6 WrPGG) beeinflußt weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe noch seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages. Eine die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung wird auch dann angenommen, wenn sich die nach den genannten Vorschriften anrechenbaren Geldleistungen ändern. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden Pensionisten auf 80 % dieser Einmalzahlungen, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, aufgrund von zwei Einmalzahlungen der beklagten Partei an ihre aktiven Arbeitnehmer in den Jahren 1996 und 1997 entstehe kein Anspruch des klagenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, hierauf zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Rechtliche Beurteilung Sowohl Art V Abs 1 als auch Abs 3 der Übergangs- und Schlußbestimmungen des BPG stehen einer Anwendung des BPG auf die Ansprüche der Kläger entgegen. Die Leistungszusagen wurden nach den Feststellu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6.7.1904 geborene und somit derzeit im 93. Lebensjahr stehende Klägerin bezieht das Pflegegeld der Stufe 3 und stellte am 13.11.1995 den Antrag auf Erhöhung desselben, welcher mit dem bekämpften Bescheid der beklagten Partei vom 8.1.1996 abgelehnt wurde. Mit ihrer Klage stellte die Klägerin das Begehren auf Erhöhung des Pflegegeldes. Das Erstgericht verurteilte die beklagte Partei zur Zahlung eines Pflegegeldes der Stufe 5 ab dem 1.11.1995 und tra... mehr lesen...
Norm: BPG ArtV Abs3BPG §7BPG §8BPG §9BPG §18 Abs1BPG §19
Rechtssatz: Anwendung des BPG nur auf nach dem 01.07.1990 erworbene Anwartschaften. § 7 BPG soll lediglich sicherstellen, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht zum Verfall von Anwartschaften führt. § 8 BPG ist auf die Einstellung des Erwerbes künftiger Anwartschaften durch KollV nicht anwendbar. § 9 BPG ist auf jeden Eingriff in angefallene Leistungen anzuwenden und gemäß § 19 BPG daher auch ... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1. Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "§ 1 Die DDSG sichert ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer Pe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1BPG §1BPG §7
Rechtssatz: Ab Inkrafttreten des BPG (01.07.1990) besteht eine positive gesetzliche
Norm: , welche die Unverfallbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Altersversorgung bestimmt. Art 5 Abs 4 BPG sieht nur eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Übergangsbestimmung für die Zulässigkeit von früher getroffenen Vereinbarungen über den Verfall von Anwartschaften vor und erweitert daher (im Bereich der ... mehr lesen...