Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der NÖ Landesregierung vom 6. März 2006 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht zu den Kosten der ihrer Mutter mit Bescheid vom 26. Mai 1995 bewilligten Sozialhilfe ab 1. April 2003 einen monatlichen Kostenersatz in Höhe von EUR 200,-- zu leisten. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, die Mutter d... mehr lesen...
Index: L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichL92103 Behindertenhilfe Rehabilitation NiederösterreichL92603 Blindenbeihilfe Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §143 Abs1;BPGG 1993 §4 Abs1;SHG NÖ 2000 §37 Z3;SHG NÖ 2000 §39 Abs1;
Rechtssatz: Die zum Kostenersatz nach dem NÖ SHG verpflichtete Tochter vermutet, dass mit... mehr lesen...