Der Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) (gemäß § 117 Gehaltsgesetz idF Art. II Z. 1, BGBl. Nr. 375/1996, Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren91/02 Post
Norm: BDG 1979 §98 Abs1;DVG 1984 §2 Abs2 impl;PTSG 1996 §17 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 17 Abs. 2 PTSG 1996 (Stammfassung) ergibt sich nicht, dass das Personalamt selbst eine "oberste Dienstbehörde" ist; es ist lediglich dazu bestimmt, die "Funktion einer obersten Dienstbehörde" für bestimmte Beamte "wahrzunehmen". Der Leiter des Personalamte... mehr lesen...