Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Bundespolizeidirektion Linz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.2. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 19.2.1999 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß §123 Abs1 Beamtendienstrechtsgesetz 1979 (im Folgenden: BDG) ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Begründend wird dazu im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Am 9.2.1999 habe die Präs... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §95 Abs2BDG 1979 §118BDG 1979 §123 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durcheinen Bescheid betreffend eine Dienstpflichtverletzung einesBeamten durch nicht entsprechenden Umgang mit Waffen; Zuständigkeitder Berufungskommission zur Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Gerichtsvollzieher beim Bezirksgericht Knittelfeld in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2.1. Am 1. August 1997 erstattete der Präsident des Landesgerichts Leoben Disziplinaranzeige gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes, dieser habe als Gerichtsvollzieher in gegen die Ehegatten W. und K. M. geführten Exekutionsverfahren in der Zeit von März bis Mai 1996 lediglich einen Pkw Chrysler ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Gerichtsvollzieher beim Bezirksgericht Knittelfeld in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund einer Anzeige des Rechtsvertreters der W. M. erstattete der Präsident des Landesgerichts Leoben nach entsprechenden Erhebungen am 1. August 1997 Disziplinaranzeige gegen den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes, dieser habe als Gerichtsvollzieher in gegen die Ehegatten W. und K. M. geführten Ex... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienBDG 1979 §95 Abs2BDG 1979 §124
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die im BDG 1979 normierte Bindung der
Disziplinarbehörde an einer rechtskräftigen strafgerichtlichen
Entscheidung zugrunde liegende Tatsachenfeststellungen; keine
Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
teilweise Abweisung der ... mehr lesen...