Der 1960 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, stand als Oberkommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststellen während des Beurteilungszeitraumes vom 29. Oktober 1995 bis 28. April 1996 waren bis 16. Jänner 1996 das Finanzamt für Körperschaften und ab 17. Jänner 1996 das Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien. In beiden Ämtern war er mit der Erledigung von Rechtsmitteln betraut. Am 25. Apr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §82 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 idF 1994/665;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem E 15.12.1999, 98/12/0251, ua ausgeführt, dass Grundlage und Ausgangspunkt jedes persönlichkeitsbedingten und solcherart von außenstehenden Dritten nicht ohne weiteres nachvollziehbaren Werturteils über einen Beamten dessen dienstliche Leis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. März 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 38 Abs. 2 BDG 1979 von seinem Arbeitsplatz als Leiter der Abteilung "Biometrie der Forstlichen Bundesversuchsanstalt" abberufen und der Abteilung "Sonderaufgaben" (Leiter: Dr. L.) als Referent zur Dienstleistung zugewiesen. Die schriftliche Mitteilung vom 15. Jä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 6. März 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 38 Abs. 2 BDG 1979 von seinem Arbeitsplatz als Leiter der Abteilung "Biometrie der Forstlichen Bundesversuchsanstalt" abberufen und der Abteilung "Sonderaufgaben" (Leiter: Dr. L.) als Referent zur Dienstleistung zugewiesen. Die schriftliche Mitteilung vom 15. Jä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: Eine schuldhafte Nichtdienstleistung infolge Nichtantretens des Dienstes ist keine Frage der Leistungsfeststellung, sondern wird disziplinär zu beurteilen sein (Hinweis E 19.November 1997, 96/09/0031 und E 7.Juli 1999, 99/09/0042). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: Grundlage und Ausgangspunkt jedes persönlichkeitsbedingten und solcherart von außenstehenden Dritten nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Werturteils über einen Beamten sind dessen dienstliche Leistungen im Beurteilungszeitraum. Auf dieser Grundlage baut grundsätzlich jede Leistungsfestst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: § 83 Abs 4 Z 2 1 Halbsatz BDG 1979 in der Fassung BGBl Nr 376/1996 erachtet eine Leistungsfeststellung für unzulässig, wenn der Beamte im Beurteilungszeitraum nach § 81a Abs 2 BDG 1979 nicht mindestens während sieben Wochen Dienst versehen hat. Auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: Grundlage und Ausgangspunkt jedes persönlichkeitsbedingten und solcherart von außenstehenden Dritten nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Werturteils über einen Beamten sind dessen dienstliche Leistungen im Beurteilungszeitraum. Auf dieser Grundlage baut grundsätzlich jede Leistungsfestst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: Eine schuldhafte Nichtdienstleistung infolge Nichtantretens des Dienstes ist keine Frage der Leistungsfeststellung, sondern wird disziplinär zu beurteilen sein (Hinweis E 19.November 1997, 96/09/0031 und E 7.Juli 1999, 99/09/0042). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: § 83 Abs 4 Z 2 1 Halbsatz BDG 1979 in der Fassung BGBl Nr 376/1996 erachtet eine Leistungsfeststellung für unzulässig, wenn der Beamte im Beurteilungszeitraum nach § 81a Abs 2 BDG 1979 nicht mindestens während sieben Wochen Dienst versehen hat. Auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorl... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde und dem vorgelegten, angefochtenen Bescheid ergibt sich: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde über Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Juni 1995 ausgesprochen, daß die Leistungsfeststellung für das Jahr 1994 rechtmäßig erfolgt sei und daß der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §6;BDG 1979 §278 Abs12;BDG 1979 §83 Abs4;BDG 1979 Art1 Z12 idF 1994/665;BDG 1979 Art1 Z5 idF 1994/665;BesoldungsreformG 1994 Art1 Z26;BesoldungsreformG 1994 Art1 Z60;VwRallg; Beachte Besprechung in ÖffD 1996/2, S 23;
Rechtssatz: ... mehr lesen...