Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Abteilung "Pflanzenbauliches Versuchswesen" im Bundesamt für Agrarbiologie in Linz. 2. Mit Schreiben vom 16.10.1998 erstattete der Direktor dieses Bundesamtes gegen den Beschwerdeführer beim Bundesministerium (damals:) für Land- und Forstwirtschaft als der zuständigen Dienstbehörde wegen verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß §109 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Abteilung "Pflanzenbauliches Versuchswesen" im Bundesamt für Agrarbiologie in Linz. 2. Mit Schreiben vom 16.10.1998 erstattete der Direktor dieses Bundesamtes gegen den Beschwerdeführer beim Bundesministerium (damals:) für Land- und Forstwirtschaft als der zuständigen Dienstbehörde wegen verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß §109 B... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienBDG 1979 §81 Abs1 Z3BDG 1979 §109BDG 1979 §123
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführer nach vorhergehender Ermahnung wegen unzureichenden Arbeitserfolgs; kein Zweifel an de... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienBDG 1979 §81 Abs1 Z3BDG 1979 §109BDG 1979 §123
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführer nach vorhergehender Ermahnung wegen unzureichenden Arbeitserfolgs; kein Zweifel an de... mehr lesen...