Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1971 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde zuletzt mit 25. Dezember 1982 auf die Planstelle eines Oberrates (Dienstklasse VII, Verwendungsgruppe A) im Planstellenbereich der belangten Behörde, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Seit September 1990 befindet er sich im Ruhestand. Mit Entschließung vom 30. Juni 1986 hatte sich der Bundespräsident gemäß § 8 Abs. 3 BDG 1979 die Ernennung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;
Rechtssatz: Die Systematik des Beamten-Dienstrechtsgesetzes zeigt, daß die Regelung des § 8 Abs 3 BDG 1979 im Verhältnis zu dem aus dem § 5 Abs 2 BDG 1979 ableitbaren Grundsatz, daß Ernennungen nicht rückwirkend erfolgen dürfen, eine Ausnahmemöglichkeit vorsieht. Unter den im § 8 Abs 3 BDG 1979 genannten Voraussetzungen besteht für di... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte und des auch im hier vorliegenden Beschwerdefall gegenständlichen Sachverhaltes wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. September 1991, Zl. 90/12/0234, verwiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Personalkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Wien vom 10. Februar 1989 erhobenen Berufung insoweit statt, als sein Dienstverhältnis als Universitätsa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §176 Abs4;BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Die Weiterbestellung eines Universitätsassistenten nach Art VI Abs 10 HochschullehrerdienstrechtsG ist eine Ernennung (neuerliche Verleihung der bisher innegehabten Planstelle) oder jedenfalls ein ernennungsähnlicher Rechtsakt. Aus... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §11 Abs5;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §8 Abs3;LDG 1984 §10 Abs4;LDG 1984 §8 Abs3;LDG 1984 §92 Abs2;LDHG OÖ 1986 §17 Abs8;
Rechtssatz: Der Beschluß, gegen einen Landeslehrer das Disziplinarverfahren gemäß § 92 Abs 2 LDG 1984 einzuleiten, ist nicht bloß eine prozessuale Verfügung. Der Einleitungsbeschluß gestalt... mehr lesen...