Entscheidungen zu § 75 Abs. 1 BDG 1979

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Beschluss 2018/6/11 LVwG-AV-426/001-2018

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der Religionsoberlehrerin A in ***, ***, gegen den Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 21.03.2018, Zl. ***, betreffend Karenzurlaub den BESCHLUSS: 1.   Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an den Landesschulrat für Niederösterreich zurückverwiesen. 2.   Gegen diesen Beschluss ist ein... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 11.06.2018

RS Lvwg 2018/6/11 LVwG-AV-426/001-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.06.2018 Norm: LDG 1984 §58 Abs1BDG 1979 §75 Abs1
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung auch zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 75 Abs. 1 BDG 1979 ausgesprochen hat, ist aus dem Wortlaut dieser Normen [§ 75 Abs. 1 BDG 1979; § 58 Abs. 1 LDG 1984] abzuleiten, dass das Gesetz die Gewährung eines Karenzurlaubes für den Fall ausdrücklich unt... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.06.2018

RS Lvwg 2018/6/11 LVwG-AV-426/001-2018

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.06.2018 Norm: LDG 1984 §58 Abs1BDG 1979 §75 Abs1
Rechtssatz: Der Gewährung eines Karenzurlaubes stehen zwingende dienstliche Interessen entgegen, wenn für den Beamten (Landeslehrer) während seiner (beabsichtigten) längerfristigen Abwesenheit kein geeigneter Ersatz namhaft gemacht werden kann (VwGH 90/12/0156). Es ist beispielsweise nicht ausreichend, wenn sich die Behörde ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.06.2018

RS Lvwg 2018/6/11 LVwG-AV-426/001-2018

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.06.2018 Norm: LDG 1984 §58 Abs1BDG 1979 §75 Abs1
Rechtssatz: Stehen der Bewilligung des Karenzurlaubs keine zwingenden
Gründe: entgegen, bedeutet es nicht, dass der Landeslehrer einen Rechtsanspruch auf dessen Gewährung hätte, vielmehr liegt die Entscheidung dann im Ermessen der Behörde (VwGH 2005/12/0059). Die Ermessensentscheidung besteht in einer Abwägung der für bzw. ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 11.06.2018

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