Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person der KontrInsp XXXX wird festgestellt: KontrInsp XXXX ist dienstführende Beamtin der LPD Salzburg und als Hauptsachbearbeiterin, Landeseinsatztrainerin, in der Einsatzabteilung tätig. KontrInsp XXXX kommt keine Approbationsbefugnis zu, die Fach- und Dienstaufsicht über KontrInsp XXXX kommt der Fachbereichsleiterin ChefInsp XXXX (die auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde - mit Bezug auf die am 28.05.2018 eingebrachte Selbstanzeige - ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, weil er im Verdacht stehe, 1.) er habe durch seine Eingaben am 04.12.2017 und am 09.01.2018 an die namentlich genannte Personalleiterin der XXXX den Dienstweg nicht eingehalten und dadurch eine Dienstpflichtverletzung gemäß § 54 Abs. 1 iVm § 44 BDG 1979... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stand bis 30.11.2012 als Beamter des Rechnungshofes in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Ablauf des 30.11.2012 in den Ruhestand versetzt. 2. Am 27.02.2009 brachte der Beschwerdeführer beim Bundessozialamt ein Ansuchen auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 14 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Verbindung mit § 7 Behinderteneinstellungsgesetz (BEi... mehr lesen...