Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß § 17 Abs. 1 PTSG zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu ihrer Ruhestandsversetzung am 30.06.2020 der Österreichischen Post AG gemäß Paragraph 17,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 07.06.2018 führte der Beschwerdeführer XXXX (in der Folge auch "BF") aus, dass er seit Juli 2013 regelmäßig beim XXXX (in der Folge auch " XXXX ") zur Rufbereitschaft herangezogen werde. Im Falle einer Verständigung in der Rufbereitschaft am Wohnort sei bisher der Dienstbeginn beim Verlassen sowie das Dienstende beim Betreten der Wohnadresse festgelegt und auch genehmigt worden. Diese Festlegung und Genehmigung sei aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 25.01.2013 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf die Dienstzeit anzurechnen seien. Nach Aufforderung durch die belangte Behörde präzisierte der Beschwerdeführer seinen Antrag dahingehend, dass die Feststellung begehrt werde, A) dass ihm die halbstündliche Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b BDG 1979 anzurechnen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht als gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesener Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben von Jänner 2013, beim Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG (im Folgenden: belangte Behörde) eingelangt am 11.03.2013, die Abgeltung von Überstunden aufgrund von Überschreitungen der Tages- b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 01.12.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Auszahlung von Überstunden in Höhe von 12 Stunden und 10 Minuten für den Zeitraum 09.10.2017, 19:20 Uhr bis zum 10.10.2017, 07:30 Uhr gemäß § 49 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) iVm § 16 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956). Der Beschwerdeführer führte darin aus, dass er seit 01.01.2012 mit der Leitung des Amtes für Rüstung und Wehrtechnik betraut sei. Dieser Arbeitsplatz h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Professorin in Ruhe in einem öffentlichen-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Bis zu ihrer Ruhestandsversetzung stand sie an der Pädagogischen Hochschule Tirol in Verwendung, wo sie mit der Funktion einer Institutsleiterin für Berufspädagogik betraut war. 2. Mit Erledigung vom 23. September 2009 hatte der damalige Rektor der Pädagogischen Hochschule Tirol den "InstitutsleiterInnen, Servicestellenl... mehr lesen...