Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 ergäbe sich aus dem Umstand, dass gegen die beschwerdeführende Partei ein Strafverfahren wegen näher dargestellter Vorwürfe nach § 70 Abs 1 Z 3 StGB geführt werde, wobei die beschwerdeführende Partei sich im ang... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:1.1. Mit Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion Salzburg, bei der die Disziplinaranzeige des Dienstvorgesetzten am 04.09.2021 einlangte, wurde eine (nach Sicht der Dienstbehörde) schuldhafte Dienstpflichtverletzung des RevInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wie folgt beschrieben: „RevInsp XXXX ist verdächtig gegen die Dienstpflicht Weisungen gemäß § 44 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer): Der Beschwerdeführer ist Beamter im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, er war von Juni 2018 bis Anfang Jänner 2020 XXXX des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und bis zur vorläufigen Suspendierung am 10.09.2021 der österreichische ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer): Der Beschwerdeführer ist Beamter im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, er war von Juni 2018 bis Anfang Jänner 2020 XXXX des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und bis zur vorläufigen Suspendierung am 10.09.2021 der österreichische ... mehr lesen...