Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Aspirant im Rahmen der Justizwache in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Justizanstalt W. Nach dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers hat er die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe E2b am 16. März 1999 nicht bestanden. Nachdem er sich zur Wiederholun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §31 Abs1;BDG 1979 §33 Abs8;
Rechtssatz: Bei der hinsichtlich der Ladung mangelhaft vorbereiteten Dienstprüfung hat es sich nur um die erste Wiederholungsprüfung gehandelt. Der Beamte hätte also durchaus noch Gelegenheit gehabt, diese negative Beurteilung bei der zweiten Wiederholung durch ein besseres Ergebnis gleichsam zu berichtigen. Wenn er sinngemäß meint,... mehr lesen...