Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach mehrfachen Rechtsgängen (infolge der wiederholten Behebung erstinstanzlicher Disziplinarerkenntnisse gemäß § 66 Abs. 2 AVG durch die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt) wurde der Beschwerdeführer zuletzt mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 9. Mai 2000 für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §243 Abs6 idF 1997/I/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/I/061;BDG 1979 §94 Abs1a idF 1997/I/061;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die Übergangsregelung des § 243 Abs. 6 BDG 1979 derart "auszulegen" bzw. die "Auslegung" geboten wäre, dass im offenen Widerspruch zum Wortlaut der Bestimmung auf die am 30. Juni 1997 anhängigen Disziplinarve... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalls wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0143, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1997, mit dem der Beschwerdeführer wegen Nichtbefolgung der Weisung seines Vorgesetzten, in den von BezInsp L. gelenkten Patrouillenwagen einzusteigen, für schuldig erkannt worden war, wegen Rechtswid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;BDG 1979 §243 Abs6 idF 1997/I/061;BDG 1979 §94 Abs1a idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §63 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Beschwerdevorbringen, dass die Übergangsbestimmung des § 243 Abs. 6 BDG 1979 nicht anwendbar sei, weil im Zeitpunkt der Erlassung der ersten Berufu... mehr lesen...