Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluß der zuständigen Personalkommission vom 14. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer, der zuvor an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde der Universität Innsbruck (Experimentelles Labor für visuelle Prüfungsmethoden) ausschließlich wissenschaftlich tätig war, der Universitätsklinik für Augenheilkunde ab sofort zur Dienstleistung zugeordnet. Die bis da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein bedingt dienstfähiger Beamter (hier: Assistenzprofessor) in der Lage, eine Nebenbeschäftigung in seiner Arztpraxis und in einem Sanatorium auszuüben, so ist jedenfalls Dienstfähigkeit soweit gegeben, daß er an dem "Erprobungsvers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §180 Abs1;BDG 1979 §181 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Klärung der Frage durch die Dienstbehörde, welche konkret geänderten Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, die den Einsatz des bedingt dienstfähigen Beamten zumutbar erscheinen lassen, trifft den Beamten eine Pflicht, an ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent an der XY Universität seit 1. März 1990 in einem bis 28. Februar 1994 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 16. September 1993 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung dieses zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses bis 29. Februar 1996 und begründete dies damit, daß es ihm infolge vermehrter Lehrtätigkeit am Institut sowie dem großen zeitlichen Aufwand für Studentenbetreuung und für a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent an der XY Universität seit 1. März 1990 in einem bis 28. Februar 1994 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 16. September 1993 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung dieses zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses bis 29. Februar 1996 und begründete dies damit, daß es ihm infolge vermehrter Lehrtätigkeit am Institut sowie dem großen zeitlichen Aufwand für Studentenbetreuung und für a... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §175 Abs3;BDG 1979 §180 Abs3 Z1;BDG 1979 §181 Abs1 Z1;BDG 1979 §186 Abs1 Z1;BDG 1979 §48 Abs2;
Rechtssatz: Einem Universitätsassistenten steht es während seines befristeten Dienstverhältnisses offen, sich gegenüber seinem Vorgesetzten auf § 181 und § 186 Abs 1 BDG 1979 zu berufen, woraus sich ein Rechtsanspruch des Assistenten darauf ableiten läßt, ein Drittel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §175 Abs3;BDG 1979 §180 Abs3 Z1;BDG 1979 §181 Abs1 Z1;BDG 1979 §186 Abs1 Z1;BDG 1979 §48 Abs2;
Rechtssatz: Einem Universitätsassistenten steht es während seines befristeten Dienstverhältnisses offen, sich gegenüber seinem Vorgesetzten auf § 181 und § 186 Abs 1 BDG 1979 zu berufen, woraus sich ein Rechtsanspruch des Assistenten darauf ableiten läßt, ein Drittel... mehr lesen...