Entscheidungen zu § 178 Abs. 2b BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2006/7/5 2002/12/0211

Der Beschwerdeführer stand seit 1. März 1992 als Universitätsassistent am Institut für Alttestamentliche Wissenschaft und Biblische Archäologie der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Dieses Dienstverhältnis wurde - wie sich aus von der belangten Behörde nachgereichten Aktenteilen ergibt - gemäß § 176 BDG 1979 mit Wirksamkeit vom 29. Februar 1996 in ein provisorisches Dienstverhältnis auf unbestimmte Ze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.2006

RS Vwgh 2006/7/5 2002/12/0211

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §177 Abs3 idF 1999/I/127;BDG 1979 §178 Abs2 idF 1999/I/127;BDG 1979 §178 Abs2b idF 2001/I/087;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall war das Verfahren (nach § 178 BDG 1979) über den Antrag des Universitätsassistenten bei Kundmachung der Novelle BGBl. I Nr. 87/2001 bereits anhängig. Die sich aus § 177 Abs. 3 BDG 1979 ergebende Fri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/13 2002/12/0297

Der Beschwerdeführer stand seit 1. April 1992 am Institut für Gerichtsmedizin der Universität Salzburg in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Universitätsassistent. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1996 wurde dieses Dienstverhältnis zunächst in ein provisorisches Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit und Bestellungsablauf am 30. Juni 2002 übergeleitet. Am 4. Jänner 2001 hat der Beschwerdeführer fristgerecht einen Antrag auf Definitivstellung gemäß § 178 des Beamten-Dienstrech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.06.2003

RS Vwgh 2003/6/13 2002/12/0297

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §178 Abs2 idF 2001/I/087BDG 1979 §178 Abs2b idF 2001/I/087
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht bei Auslegung der Übergangsbestimmung des § 178 Abs. 2b BDG 1979 davon aus, dass mit dem dort verwendeten Passus "unabhängig von der Einholung von Gutachten durch den Vorsitzenden des zuständigen Kollegialorganes" zum Ausdruck gebracht werden sollte, der Rekt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.2003

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