Entscheidungen zu § 161 Abs. 3 BDG 1979

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1983/3/23 4Ob19/82

Norm: BDG §161 Abs3ReligionsunterrichtsG §4 Abs2
Rechtssatz: § 161 Abs 3 BDG 1979 im Zusammenhalt mit § 4 Abs 2 ReligionsunterrichtsG behält der Kirche (Religionsgesellschaft) nur das Recht vor, die "Befähigung und Ermächtigung" des betreffenden Lehrers zur Erteilung von Religionsunterricht an einer bestimmten Schulart zu erklären. Hat sie das getan - also etwa eine bestimmte Person als zur Erteilung von Religionsunterricht "an Volksschulen" o... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1983

RS OGH 1983/3/23 4Ob19/82

Norm: BDG §161 Abs3
Rechtssatz: Die Ernennung eines Religionslehrers in die Verwendungsgruppe L 3 (bzw seine Einreihung in die Entlohnungsgruppe 1 3 des § 40 Abs 2 VBG) setzt neben einer entsprechenden tatsächlichen Verwendung an einer der angeführten Schularten nur die von der zuständigen kirchlichen Behörde im Sinne des § 161 Abs 3 BDG 1979 (§ 4 Abs 2 ReligionsunterrichtsG) erklärte "Befähigung und Ermächtigung" voraus. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1983

RS OGH 1983/3/23 4Ob19/82

Norm: BDG §161 Abs3
Rechtssatz: § 161 Abs 3 BDG faßt lediglich die bis dahin in der Lehrer - DienstzweigeO (Anlage zu Abschnitt III a des GÜG) geregelten Bestimmungen zusammen, die gemeinsam für alle Religionslehrer und Lehrer für Religionspädagogik gelten. Entscheidungstexte 4 Ob 19/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1983 4 Ob 19/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1983

RS OGH 1983/3/23 4Ob19/82

Norm: BDG §161 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat mit § 161 Abs 3 BDG idF BGBl 1979/333 der Bestimmung des § 4 Abs 2 Satz 1 des BG vom 13.07.1949 BGBl 190 betreffend den Religionsunterricht an der Schule (ReligionsunterrichtsG) Rechnung getragen, wonach die Gebietskörperschaften (Bund, Länder) nur solche Personen als Religionslehrer anstellen dürfen, die von der zuständigen kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörde als hiezu befähigt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1983

RS OGH 1983/3/23 4Ob19/82

Norm: BDG §161 Abs3VBG §40 Abs2
Rechtssatz: § 161 Abs 3 BDG normiert nicht das einzige Ernennungserfordernis (Anstellungserfordernis) für Religionslehrer an öffentlichen Schulen. Neben diesem allgemeinen Erfordernis haben vielmehr Religionslehrer und Lehrer für Religionspädagogik auch noch die bei den einzelnen Verwendungsgruppen der Anlage I zum BDG 1979 angeführten - und gemäß § 40 Abs 2 VBG auch für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1983

Entscheidungen 1-5 von 5

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