Der Beschwerdeführer stand als Abteilungskommandant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine (letzte) Dienststelle war das landesgerichtliche Gefangenenhaus Feldkirch. Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 5. November 1991, 6 Ds 19/91-3, wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstpflichten ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine mündliche Verhandlung anberaumt, zu der der Beschw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Abteilungskommandant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine (letzte) Dienststelle war das landesgerichtliche Gefangenenhaus Feldkirch. Gegen den Beschwerdeführer wurde mit Beschluß der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 5. November 1991, 6 Ds 19/91-3, wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstpflichten ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine mündliche Verhandlung anberaumt, zu der der Beschw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;RGV 1955 §36 Abs1;RGV 1955 §36 Abs2;
Rechtssatz: § 36 RGV setzt das Vorliegen eines Anspruches voraus. Da die Verpflichtung des Bundes zur Kostentragung für Reisegebühren zum Ort der Disziplinarverhandlung gemäß § 117 Abs 1 Z 2 BDG 1979 erst nach dem letztinstanzlichen Freispruch entsteht, können diese Kosten vom Beam... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;RGV 1955 §36 Abs1;RGV 1955 §36 Abs2;
Rechtssatz: § 36 RGV setzt das Vorliegen eines Anspruches voraus. Da die Verpflichtung des Bundes zur Kostentragung für Reisegebühren zum Ort der Disziplinarverhandlung gemäß § 117 Abs 1 Z 2 BDG 1979 erst nach dem letztinstanzlichen Freispruch entsteht, können diese Kosten vom Beam... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensverlaufes wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des in dieser Rechtssache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Mai 1992, Zl. 92/09/0039, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis war der im ersten Rechtsgang erflossene Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1991 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden. In für das weitere Verfahren maßgebender Weise ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §86 Abs1 Z2;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Schuldspruch oder Freispruch immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein muß, sind diese in dem die Disziplinarsache erledigenden
Spruch: des Disziplinarerkenntni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §117 Abs1 Z2;BDG 1979 §118 Abs1 Z3;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §126 Abs2;LDG 1984 §86 Abs1 Z2;LDG 1984 §87 Abs1 Z3;LDG 1984 §92 Abs2;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Da ein Schuldspruch oder Freispruch immer auf bestimmte "Anschuldigungspunkte" bezogen sein muß, sind diese in dem die Disziplinarsache erledigenden
Spruch: des Disziplinarerkenntni... mehr lesen...