Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b wurde XXXX (in Folge: BF) vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid wurde ihm am 07.04.2023 zugestellt. 1. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b wurde römisch 40 (in Folge: BF) vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid wurde ihm am 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b vom 31.03.2023 GZ. 2023-0.233.484, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vorläufig vom Dienst suspendiert. 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b vom 31.03.2023 GZ. 2023-0.233.484, wurde römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vorläufig vom Dienst suspendiert. 2. Mit beschwerdegegenständlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer): Der Beschwerdeführer ist Beamter im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, er war von Juni 2018 bis Anfang Jänner 2020 XXXX des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und bis zur vorläufigen Suspendierung am 10.09.2021 der österreichische ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und als Gruppeninspektor im Exekutivdienst. Mit 01.06.1997 erfolgte seine Definitivstellung. Von 01.05.2011 bis 30.09.2018 war er dem LKA, AB 06 zugewiesen. Seit 01.10.2018 ist sein Arbeitsplatz dem SPK 10 zugewiesen und seit 01.05.2020 versieht er seinen Dienst konkret in der Pi Keplergasse. Seine Dienstbehörde ist das LPK Wien. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (der Beschuldigte) steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist derzeit auf einem Arbeitsplatz der Justizanstalt XXXX (in der Folge JA F) als IT-Leitbediener und Leiter der Ausbildungsstelle der Justizanstalt eingeteilt. Er ist zudem Vorsitzender des Dienststellenausschusses. 2. Mit Schreiben vom 22.06.2020 teilte die Datenschutzbehörde der JA F mit, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (der Beschuldigte) steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist derzeit auf einem Arbeitsplatz der Justizanstalt XXXX (in der Folge JA F) als IT-Leitbediener und Leiter der Ausbildungsstelle der Justizanstalt eingeteilt. Er ist zudem Vorsitzender des Dienststellenausschusses. 2. Mit Schreiben vom 22.06.2020 teilte die Datenschutzbehörde der JA F mit, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Aufgabe des KontrInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), der als Exekutivbeamter im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingesetzt wird, ist es, Sammelrückführungen von rechtswidrig im Bundesgebiet aufhältigen Fremden zu organisieren. Dem Beschwerdeführer wurde von seinen Dienstvorgesetzten vorgeworfen, dass es in seinem Arbeitsbereich Unregelmäßigkeiten gebe. Zusammengefasst (näheres siehe hiezu unten) wurde dem Beschwerdeführer vorgew... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen:XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8252/20h, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8252/20h, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde de... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (in Folge: Behörde) vom 14.09.2020, Zl. Jv 8254/20b, vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid enthielt keine Rechtsmittelbelehrung, sondern folgende Benachrichtigung: „Gem. § 112 Abs. 2 BDG 1979 ist ein Rechtsmittel gegen die vorläufige Suspendierung nicht zulässig.“ Der Bescheid wurde de... mehr lesen...