Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (der BF) stand bis zum Ablauf des 31.07.2024 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, war Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Steiermark und verrichtete seinen Dienst zuletzt in der PI XXXX (PI Sp). 1. römisch 40 (der BF) stand bis zum Ablauf des 31.07.2024 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, war ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von min... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b wurde XXXX (in Folge: BF) vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid wurde ihm am 07.04.2023 zugestellt. 1. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b wurde römisch 40 (in Folge: BF) vorläufig vom Dienst suspendiert. Der Bescheid wurde ihm am 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b vom 31.03.2023 GZ. 2023-0.233.484, wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vorläufig vom Dienst suspendiert. 1. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres, Referat I/B/6/b vom 31.03.2023 GZ. 2023-0.233.484, wurde römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) vorläufig vom Dienst suspendiert. 2. Mit beschwerdegegenständlich... mehr lesen...