Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) führte mit Schreiben vom 29.04.2019 aus, dass es seitens des Beschwerdeführers, eines sich in einem provisorischen Dienstverhältnis befindlichen Beamten des Exekutivdienstes, „offenkundig seit geraumer Zeit zu sexuellen Belästigungen“ gegenüber weiblichen Kolleginnen über das Kommunikationsmittel Whats-App gekommen sei. Anfangs sei zwar scheinbar noch eine Art „Belustigungseffekt“ ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...