Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Norm: EPÜ BGBl 1979/350 allgJN §28JN §99 Abs2PatG 1970 §162
Rechtssatz: Ermöglichen bloß einheitliche internationale Verfahrensvorschriften den Erwerb eines Patentrechtes in verschiedenen Vertragsstaaten durch eine Anmeldung in Österreich, dann fehlt es an einer ausreichenden Inlandsbeziehung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus nicht Österreich betreffenden europäischen Patentanmeldungen gegen ausländische Patentanmelder. ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §162
Rechtssatz: Für die "gleiche Beschaffenheit" des Stoffes kommt es auf jene stofflich-strukturellen Kennzeichen an, die das Erzeugnis am Schluß des Verfahrens, dem es entstammt, angenommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 313/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 313/73 Beisatz: Tetralysal (T1) Veröff: ÖBl 1974,54 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §162
Rechtssatz: Die Vermutung des § 162 PatG 1970 kommt nicht nur den bereits tatsächlich hergestellten, sondern allen nach den patentierten Verfahren herstellbaren Stoffen zugute. Entscheidungstexte 4 Ob 313/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 313/73 Veröff: Tetralysal (T1) Veröff: ÖBl 1974,54 European Case L... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §162
Rechtssatz: Stoffe im Sinne des § 162 PatG 1970 sind in der Regel zu technischen Verwendung oder zur technischen Weiterverarbeitung bestimmt, sie sind, besonders wenn es sich um chemische Verbindungen handelt, äußerlich nicht formgestaltet. Daher ist auch eine weitere Bearbeitung oder Verarbeitung des Erzeugnisses nicht schutzschädlich, wenn dieses nicht jene Eigenschaften verliert, in deren Herstellung das Wesen des patent... mehr lesen...