Rechtssatz
Ermöglichen bloß einheitliche internationale Verfahrensvorschriften den Erwerb eines Patentrechtes in verschiedenen Vertragsstaaten durch eine Anmeldung in Österreich, dann fehlt es an einer ausreichenden Inlandsbeziehung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus nicht Österreich betreffenden europäischen Patentanmeldungen gegen ausländische Patentanmelder.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046084Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008