Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. B***** S*****, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der U***** GmbH (AZ 5 S 2/09t Handelsgericht Wien), vertreten durch Dr. Rainer Kornfeld, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Verlassenschaft nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Zivilingenieur für Bauwesen, die Beklagte die mit der Errichtung und dem Betrieb der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen betraute Aktiengesellschaft. Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte dem Kläger ein angemessenes Entgelt für die (angebliche) Verwendung von dessen Plänen für den Bau einer Autobahnstation in T***** am Nordufer des *****sees zahlen muss. Der Kläger erfuhr im Jahr 1996, dass die Beklagte einen Standort fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** S***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Martin Machold, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei E***** S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Egbert Schmid und Dr. Michael ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R***** GmbH. Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche der Masse aufgrund des angeblichen Eingriffs der Beklagten in Markenrechte der Gemeinschuldnerin. Die Gemeinschuldnerin ist seit 1998 Inhaberin zweier österreichischer Wortbildmarken mit dem Wortbestandteil: „TRAMONTANA Der wahre Stil des Landes". Diese Marken sind für die Klassen 25 (Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe) und 40 (Materialbearbe... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §147PatG 1970 §148PatG 1970 §150PatG 1970 §151PatG 1970 §152 Abs2
Rechtssatz: Mit der Stattgebung des Unterlassungsbegehrens und Beseitigungsbegehrens ist insbesondere im Hinblick auf die eingeschränkte Unternehmerhaftung nach § 152 Abs 2 PatG keineswegs klargestellt, daß auch ein Rechnungslegungsanspruch und ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgelts zu Recht bestehen muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Mitinhaber (Teilhaber; § 27 PatG) des österreichischen Patentes Nr. 303.308, das die Anordnung von Seilwinden an Traktoren betrifft. Die Kläger behaupteten in der am 12.8.1977 eingebrachten Klage, der Beklagte habe durch gewerbsmäßige Benützung eines unter die Patentansprüche fallenden Seilwindenanlage ihr gemeinsames Patentrecht verletzt. Sie begehrten Unterlassung der Herstellung und Benützung dieser patentverletzenden Geräte und Beseitigung de... mehr lesen...