Norm
PatG 1970 §147Rechtssatz
Mit der Stattgebung des Unterlassungsbegehrens und Beseitigungsbegehrens ist insbesondere im Hinblick auf die eingeschränkte Unternehmerhaftung nach § 152 Abs 2 PatG keineswegs klargestellt, daß auch ein Rechnungslegungsanspruch und ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Entgelts zu Recht bestehen muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0071217Dokumentnummer
JJR_19850423_OGH0002_0040OB00323_8500000_002